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ASFINAG / ÖSAG

ASFINAG =
A
utobahnen und Schnellstraßen-FINanzierungs-AktienGesellschaft
http://www.asfinag.at/

ÖSAG =
Ö
sterreichische Schnellstraßen- und Autobahnen-Gesellschaft m.b.H, zu 79,9 Prozent im Eigentum der ASFINAG
http://www.oesag.at/

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Die ASFINAG ist eine Aktiengesellschaft, d.h. sie muss für die Aktienbesitzer höchstmöglichen Gewinn erzielen. Derzeitiger Eigentümer ist der Staat Österreich. Die ASFINAG hat derzeit mehr als 8 Milliarden Euro Schulden (genauer: 8.328.089.019,45 Euro, das sind umgerechnet 605 Milliarden Schilling). Siehe

Geschäftsbericht 2003

(Seite 71 des PDF's = Konzernbilanz Seite 7). Die Haftung für diese Schulden hat der Staat, also wir alle, übernommen.

Welche Gesetze regeln den Straßenbau?

Für einen Investor ist das wichtigste "Gesetz" jenes, Gewinn zu erwirtschaften.
Die Gesetze Österreichs bzw. der EU sind oft Hindernisse, welche es zu Überwinden gibt, siehe Bemautbarkeit. Die ASFINAG plant und baut nur mehr bemautbare Strassen: nur Autobahnen sind bemautbar!
Es gibt Gesetze, welche dem Verkehrsminister Rechte zubilligen, welche Gemeinden jedes Mitspracherecht nehmen, siehe §14. Bundesstraßenplanungsgebiet.
Wichtig ist auch die Dienstanweisung des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) an die ASFINAG und ÖSAG.

Akzeptanz von Straßen/Autobahnen bei der Bevölkerung

Wer will schon eine Autobahn 'hinterm Garten'? Seit einigen Jahren ist die Transit-Problematik im Wipptal (Brennerautobahn, Europabrücke) bekannt. Daher sind Anrainer von geplanten Autobahnen gegen den Bau von Autobahnen. Es wird allerdings nie die Frage gestellt, ob jemand eine Autobahn möchte. Sondern: Es werden mehrere Trassen vorgestellt. Warum das so ist und warum die Autobahnen (angeblich) "immer" im Einverständnis mit der Bevölkerung gebaut werden, lesen Sie bitte in einer wissenschaftlichen Arbeit des Projektleiters der S31 nach:
DI Alexander Walcher: "Der offene Planungsprozess" (350kb).


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Last modification: 2004-08-15, Impressum